Erbschaftssteuer bei Immobilien: Freibeträge und Steuersätze


Wann bei geerbten Immobilien eine Erbschaftssteuer anfällt, hängt von dem geerbten Vermögenswert und vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser ab. Es gibt jedoch mehrere Möglichkeiten, die Erbschaftssteuer zu umgehen oder zu senken. Welche Freibeträge und Steuersätze bei der Erbschaft einer Immobilie gelten, lesen Sie in diesem Beitrag.

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Höhe der Erbschaftssteuer ist je nach Verwandtschaft unterschiedlich geregelt. Die höchsten Freibeträge gelten für den Ehepartner (500.000 Euro) und für Kinder (400.000 Euro). 

  • Es kann sich durchaus lohnen, Vermögenswerte wie Immobilie nach und nach per Schenkung zu übertragen, als sie zu vererben. 

  • Möglicherweise hat das Finanzamt den Wert der geerbten Immobilie zu hoch eingeschätzt. Durch ein umfangreiches Verkehrswertgutachten von einem vereidigten Sachverständigen ist es möglich, die Steuerbemessungsgrundlage zu reduzieren und damit Erbschaftssteuer zu sparen.

  • Mit der kostenlosen Immobilienbewertung erhalten Sie eine erste Einschätzung zum Wert der geerbten Immobilie.

Wann kommt es bei Immobilien zur Erbschaftssteuer?

An wen im Todesfall Vermögenswerte übertragen werden, wird in einem Testament oder Erbvertrag geregelt. Liegt dergleichen nicht vor, so kommt die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung. Haben Sie ein Haus geerbt, wird im Rahmen der Erbschaft eine Steuerzahlung fällig, wenn der Freibetrag des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) überschritten wird. 

Frist bei Erbschaftssteuer

Innerhalb von drei Monaten muss das Finanzamt über das Erbe der Immobilie informiert werden. Empfehlenswert ist es, das Finanzamt frühzeitig zu kontaktieren, um Fragen zu einer möglichen Erbschaftssteuer zu klären.  

Wie berechnet man die Erbschaftssteuer für Immobilien?

Die Freibeträge sind, abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, unterschiedlich hoch. Zusätzlich müssen drei verschiedene Steuerklassen zur Berechnung der Erbschaftssteuer berücksichtigt werden. Grundsätzlich gilt: Je enger die Verwandtschaft, desto höher ist der Freibetrag:

Verwandtschaft und Steuerklassen Höhe des Freibetrags
Ehegattin bzw. Lebenspartner (Steuerklasse I) 500.000 €
Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder (Steuerklasse I) 400.000 €
Enkel (Steuerklasse I)  200.000 €
Sonstige Personen (Steuerklasse I) 100.000 €
Geschwister (Steuerklasse II) 20.000 €
Alle übrigen Erben (Steuerklasse III) 20.000 €

Je nach Steuerklasse ergeben sich unterschiedliche Steuersätze:

Wert des Erbes nach Abzug des zustehenden Freibetrages Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
über 26.000.000 € 30 % 43 % 50 %
bis 26.000.000 € 27 % 43 % 50 %
bis 13.000.000 € 23 % 43 % 50 %
bis 6.000.000 € 19 % 30 % 30 %
bis 600.000 € 15 % 25 % 30 %
bis 300.000 € 11 % 20 % 30 %
bis 75.000 € 7 % 15 % 30 %

Einfacher lesbar sind die Tabellen anhand eines praktischen Beispiels. Nehmen wir an, eine Immobilie mit einem Wert von 500.000 Euro wird an das einzige Kind vererbt. Kindern steht ein Freibetrag von 400.000 Euro (siehe obere Tabelle) zu.  

Was? Berechnung
Steuerbemessungsgrundlage 500.000 € - 400.000 € = 100.000 €
Höhe der Erbschaftssteuer 100.000€ x 11 % = 11.000 € 

Erbschaft einer Immobilie: Versorgungsfreibeträge für Ehegatten und Kinder

Gemäß § 17 ErbStG steht für Ehegatten bzw. Lebenspartnern ein Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro zu. Bei Kindern liegt dieser Betrag je nach Alter zwischen 10.300 und 52.000 Euro. 

Wertermittlung einer Immobilie bei Erbschaft

Um die Erbschaftssteuer berechnen zu können, muss der Wert der Immobilie bekannt sein. Daher ermittelt das Finanzamt den Verkehrswert der Immobilie.

Verkehrswert einer Immobilie

Der Verkehrswert einer Immobilie ist in § 194 BauGB geregelt. Es handelt sich dabei um jenen Wert, der zum Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, also auf dem freien Markt für die Immobilie erzielbar wäre. 

Um den Verkehrswert einer Immobilie bei Erbschaft zu ermitteln, es vorteilhaft sein, selbst ein unabhängiges Verkehrswertgutachten in Auftrag zu geben. Die Steuerbehörde könnte nämlich den Wert der Immobilie zu hoch einschätzen, woraus dann eine überhöhte Steuerlast resultiert. Diese Wertermittlung kann auch bereits zu Lebzeiten des Erblassers erfolgen. Dieses Gutachten muss jedoch von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt werden, damit es von einer Behörde wie dem Finanzamt anerkannt wird. 

Das Erbe ist dem Finanzamt anzuzeigen, wobei gemäß §30 ErbStG folgenden Angaben vorhanden sein müssen, die durch das Finanzamt binnen vier Jahren geprüft werden können:

  • Vorname und Familienname, Identifikationsnummer, Beruf, Wohnung des Erblassers
  • Todestag und Sterbeort des Erblassers
  • Gegenstand und Wert des Erwerbs
  • Rechtsgrund des Erwerbs wie gesetzliche Erbfolge, Vermächtnis
  • Persönliches Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser
  • Frühere Zuwendungen des Erblassers an den Erwerber nach der Art, Wert und Zeitpunkt der einzelnen Zuwendungen

Auf Basis dieser Angaben erlässt das Finanzamt in weiterer Folge einen Bescheid. 

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Steuererklärung für eine geerbte Immobilie

Nachdem das Erbe an das Finanzamt gemeldet wurde, entscheidet das Finanzamt individuell, ob eine Steuerklärung für die geerbte Immobilie gemacht werden muss. Falls das nicht der Fall ist, sollten Sie den ausgestellten Bescheid gut aufbewahren. Falls doch eine Steuererklärung verlangt wird, können Sie sich durch den Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker unterstützen lassen.  

Wer die Steuererklärung ohne fremde Hilfe in Angriff nehmen will, kann Vordrucke des Finanzamts nutzen. Im Zuge dessen muss ein genaues Verzeichnis mit allen vererbten Vermögenswerten und sonstigen, dem Nachlass zugehörigen Gegenständen erstellt werden. 

Sonderregelungen zur Erbschaftssteuer

Grundsätzlich wird bei jedem Erbe auch die Erbschaftssteuer fällig. Für Immobilien gibt es jedoch ein paar Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Wenn die Immobilie vermietet ist, gibt es einen Steuererlass in Höhe von zehn Prozent (§ 13d ErbStG). Zudem ist bei allen Immobilien die Möglichkeit vorhanden, eine zinslose Stundung in Anspruch zu nehmen und die Erbschaftssteuer in Raten zu zahlen.

Wenn eine Immobilie vom Erblasser selbst bewohnt wurde und der Erbe die Immobilie weiterhin zu privaten Wohnzwecken nutzen will, ist die geerbte Immobilie steuerfrei. Doch die neuen Bewohner müssen tatsächlich mindestens zehn Jahre in dieser Immobilie wohnen und das übrige Erbe ist trotzdem zu versteuern, sofern der Freibetrag überschritten ist.

Eine Nutzung als Zweitwohnsitz oder eine Vermietung sind unzulässig – in diesen Fällen würde die Erbschaftssteuer anfallen. Außerdem spielt auch die Größe der Liegenschaft eine Rolle, denn die Befreiung gilt nur für jenen Teil des Objektes bis 200 Quadratmeter Wohnfläche. 

Erbschaftssteuer umgehen: Immobilie zu Lebzeiten weitergeben

Abseits des Erbes gibt es Möglichkeiten, eine Immobilie schon zu Lebzeiten weiterzugeben bzw. die Immobilie zu verkaufen. Das ist beispielsweise durch folgende Vorgehensweisen möglich:

  • Verkauf oder Schenkung mit Wohnrecht: Dank Wohnrecht auf Lebenszeit dürfen die Verkäufer weiterhin in der Immobilie wohnen bleiben.
  • Verkauf oder Schenkung mit Nießbrauch: Das Nießbrauchrecht ist ein umfassendes Nutzungsrecht, das unter anderem das Recht, die Immobilie selbst zu bewohnen oder zu vermieten, beinhaltet.
  • Verkauf oder Schenkung gegen Leibrente: Typischerweise erfolgt bei der Leibrente eine monatliche Zahlung und der bisherige Eigentümer bekommt ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen.

FAQ: Häufige Fragen zur Erbschaftssteuer bei Immobilien

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer bei einer Immobilie? 

Die Höhe der Erbschaftssteuer ist davon abhängig, an wen die Immobilie vererbt wird. Außerdem gibt es Ausnahmen von der Erbschaftssteuer, falls die Immobilie selbst genutzt wurde und das auch weiterhin durch die Erben so der Fall sein wird. 

Wann ist eine geerbte Immobilie steuerfrei? 

Wenn die Immobilie an Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder vererbt wird, maximal 200m² groß ist, bisher selbst bewohnt wurde und nun von den Erben für mindestens zehn weitere Jahre bewohnt wird, fällt keine Erbschaftssteuer an. Auch wenn das geerbte Vermögen unter der geltenden Freigrenze liegt, fallen keine Erbschaftssteuern an.

Wie kann man die Erbschaftssteuer bei Immobilien umgehen? 

Eine Schenkung zu Lebzeiten sorgt dafür, dass keine Erbschaftssteuer anfällt. Die Freibeträge für Schenkungen gelten für insgesamt zehn Jahre. Auch die ausreichend lange Eigennutzung ist eine Möglichkeit, keine Erbschaftssteuer zahlen zu müssen.

Wie hoch ist der Freibetrag bei einem geerbten Haus? 

Die Freibeträge sind davon abhängig, wie eng das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und dem Erbberechtigten ist. 

Was ist besser: Schenkungssteuer oder Erbschaftssteuer? 

Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer sind gleich hoch. Doch eine Schenkung zu Lebzeiten ist typischerweise organisatorisch deutlich einfacher zu regeln. Zudem darf der Freibetrag für Schenkungen zu Lebzeiten alle zehn Jahre ausgenutzt werden. Es können also mehrere Schenkungen erfolgen. 

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