Haus verkaufen mit zwei Eigentümern


Ein Hausverkauf mit zwei oder mehreren Eigentümern resultiert häufig aus einer Scheidung oder einem Erbfall. In solchen emotionalen Ausnahmesituationen kommt es immer wieder vor, dass mehrere Eigentümer einer Immobilie sich im Verkaufsfall nicht einigen können. Wie der Hausverkauf mit zwei oder mehr Eigentümern gelingen kann und was Sie dabei beachten sollten, lesen Sie in diesem Beitrag.

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Ein Hausverkauf mit zwei oder mehr Eigentümern ist grundsätzlich möglich, in der Praxis aber mit Schwierigkeiten verbunden, da ein solcher Verkauf häufig mit einer Scheidung oder einem Erbfall in Verbindung steht.

  • Als letzten Ausweg kann einer der Miteigentümer einen Antrag auf Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht stellen, um seinen Anteil aus der Immobilie in Geldvermögen umzuwandeln.

  • Ein guter Makler erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis.
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Zwei oder mehr Eigentümer einer Immobilie: Wie kommt es dazu?

Wenn im Grundbuch zwei oder mehr Eigentümer für ein bebautes Grundstück eingetragen sind, handelt es sich in den meisten Fällen um ein Ehepaar oder um eine Erbengemeinschaft. Es ist mithin gängige Praxis, dass sich Eheleute bei einem Neubau oder beim Erwerb einer Immobiliegemeinsam als Eigentümer ins Grundbuch eintragen lassen.

Verstirbt ein Familienmitglied und befindet sich in seinem Erbnachlass eine Immobilie, kann es zu einer sogenannten Erbengemeinschaft kommen. Entweder kommt diese durch das Testamentdes Erblassers oder automatisch durch die gesetzliche Erbfolge zustande. Nicht selten entscheidet sich eine Erbengemeinschaft letztlich dazu, die geerbte Immobilie zu verkaufen, statt sie zu vermieten oder anderweitig zu nutzen.

Hausverkauf mit zwei oder mehreren Eigentümern: Was ist zu beachten?

Leider zeigt die Realität immer wieder, dass ein Hausverkauf mit zwei oder mehreren Eigentümern selten einvernehmlich abläuft beziehungsweise überhaupt zustande kommt. Einer der Hauptgründe sind unterschiedliche Ansichten über den weiteren Umgang mit der jeweiligen Immobilie: Während einer der Eigentümer das gemeinsame Haus zum Beispiel verkaufen möchte, will der andere in diesem wohnen bleiben. Auch verschiedene Vorstellungen hinsichtlich des Verkaufspreises stellen häufig einen Streitpunkt dar.

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Unser Tipp:

In diesem Beitrag erfahren Sie alles rund um das Thema „Hausverkauf wegen Scheidung/Trennung“.

Zuerst sollte immer geklärt werden, ob und wie lange eine Finanzierung für die Immobilie läuft. Werden die monatlichen Raten nicht weiter an die Bank gezahlt, droht neben den Mahnkostenschlimmstenfalls die Kündigung des Darlehensvertrages und mit ihr die Zwangsversteigerungder Immobilie. Eine Versteigerung sollte möglichst vermieden werden, da hier erfahrungsgemäß deutlich schlechtere Verkaufspreise erzielt werden.

Wenn bei sich trennenden Ehegatten oder bei einer Erbengemeinschaft zumindest Einigkeit darüber besteht, dass ein Hausverkauf erfolgen soll, empfiehlt es sich grundsätzlich, eine neutrale Person (Makler) mit dem Verkauf zu beauftragen. Er hat die nötige emotionale Distanz zum Objekt und verfügt eventuell schon über mögliche Kaufinteressenten. 

Die Beauftragung eines neutralen Maklers hat zwei große Vorteile, die vor allem im Scheidungsfall und bei Erbengemeinschaften wesentlich sind: Der Verkauf erfolgt einerseits schneller und andererseits kommt ein höherer Verkaufspreis zustande. Letzteres sollte stets im Interesse aller Beteiligten liegen. Ein schneller Verkauf ist hingegen dann erstrebenswert, wenn die Darlehensraten aus der Immobilienfinanzierung nicht weiter bedient werden können und eine Zwangsversteigerung durch die Bank droht.

Alles Wissenswerte rund um das Thema „Hausverkauf als Erbengemeinschaft“ können Sie hier nachlesen.

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Kann ich auch nur meinen Anteil am gemeinsamen Haus verkaufen?

Wenn keine einvernehmliche Lösung erzielt werden kann, besteht noch der Ausweg über eine Teilungsversteigerung. Greift bei einem Todesfall die gesetzliche Erbfolge und kann sich die Erbengemeinschaft hinsichtlich der geerbten Immobilie nicht einigen, hat jeder einzelne Erbe der Gemeinschaft die Möglichkeit, einen Antrag auf Teilungsversteigerung zu stellen. 

Befinden sich Eheleute in der Scheidung oder Trennung und werden sich bezüglich eines Verkaufs der gemeinsamen Immobilie nicht einig, so hat auch hier jeder der beiden Ehegatten die Option, ein Antrag auf Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht zu stellen. 

Aber:
Grundsätzlich sollte aber von einer Teilungsversteigerung abgesehen werden, denn in der Regel führt diese dazu, dass die jeweilige Immobilie unter Wert veräußert wird. 

Gut zu wissen:
Wie der Ablauf einer Teilungsversteigerung aussieht, welche Kosten dabei entstehen und welche rechtlichen Aspekte ansonsten wichtig sind, können Sie in diesem Beitrag lesen.

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