Haus verkaufen und wohnen bleiben

Altes Ehepaar sitzt vor Laptop und plant seinen Hausverkauf und danach darin wohnen zu bleiben.

Die Gründe, warum jemand sein Haus verkaufen und darin wohnen bleiben möchte, können vielseitig sein. Entweder möchte der Eigentümer nicht mehr die finanzielle Verantwortung tragen oder eventuell möchte er sein unbewegliches Vermögen in bewegliches Geldvermögen umwandeln, ohne dabei seinen Wohnsitz ändern zu müssen. Wie es Ihnen gelingt, Ihr Haus zu verkaufen und trotzdem darin wohnen bleiben zu können, lesen Sie hier.

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Wer sein Haus verkaufen, aber wohnen bleiben möchte, kann sich im Grundbuch ein lebenslanges Wohnrecht zusichern.

  • Häufig ist ein lebenslanges Wohnrecht mit einer Zeit- oder Leibrente verbunden. So erhalten Verkäufer statt einer Einmalzahlung eine monatliche Rente in vereinbarter Höhe.

  • Nach dem Hausverkauf haben Wohnrechtbegünstigte weiterhin die Kosten für Reparaturen und Instandhaltungskosten zu tragen. Lediglich größere Sanierungsmaßnahmen sind vom Eigentümer zu bewerkstelligen.

  • Ein guter Makler erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis.
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Haus verkaufen und wohnen bleiben: Welche Gründe sprechen dafür?

Verschiedene Absichten können dazu führen, dass Eigentümer Ihre Immobilie verkaufen, aber weiterhin noch darin wohnen wollen. Häufige Gründe für ein derartiges Vorgehen sind:

  • Abgeben der finanziellen Verantwortung
  • Aufstocken der monatlichen Rente
  • Vermeiden von Erbfolgestreitigkeiten

Besonders dann, wenn die monatliche Rente sowie weitere Rücklagen knapp sind und beispielsweise größere Reparaturen oder Instandhaltungsmaßnahmen im Eigenheim anstehen, kann der Verkauf der Immobilie mit anschließendem Wohnrecht sinnvoll sein. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass plötzliche und nicht berücksichtigte Reparaturmaßnahmen ein finanzielles Polster schnell aufbrauchen können.

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Hinweis:

Ein Wohnrechtbegünstigter ist nicht verpflichtet, für größere Sanierungsmaßnahmen (z.B. Dacharbeiten) aufzukommen.

Aber auch zur Vermeidung von Erbfolgestreitigkeiten kann der Hausverkauf innerhalb der Familie für klare Verhältnisse sorgen und damit zum Familienfrieden beitragen. Nicht selten passiert es, dass bei mehreren Erben (Erbengemeinschaft) Streit über im Erbnachlass befindliche Immobilien entfacht. Ein Hausverkauf beugt solche familieninternen Auseinandersetzungen vor.

Ab wann ist ein Hausverkauf mit Wohnrecht sinnvoll?

Grundsätzlich sollte jeder Immobilienverkauf stets gut durchdacht sein und nicht aus bestimmten emotionalen Situationen heraus beschlossen werden. Wer sein Haus verkaufen, aber darin wohnen bleiben möchte, sollte sich zunächst vergewissern, ob der Verkauf des Eigenheims das eigentliche Problem löst, das den Eigentümer überhaupt zum Verkauf bewegt hat.

Wer sein Haus aufgrund von finanziellen Engpässen verkaufen, jedoch in der Immobilie weiterhin wohnen bleiben möchte, sollte sich überlegen, ob dies nur ein Hinauszögern des Geldproblems bedeuten könnte. Denn Wohnrechtberechtigte sind weiterhin für Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen sowie für die Zahlung für Nebenkosten zuständig. Letzterer Punkt sollte nicht unterschätzt werden, da Reparaturarbeiten je nach Umfang und Dringlichkeit schnell zu unerwartet hohen Kosten führen können.

Ein Hausverkauf mit anschließendem Wohnrecht ergibt bei möglichen Erbfolgestreitigkeiten durchaus mehr Sinn. Das Eigenheim bleibt zwar nicht im Besitz, dafür aber in Reichweite der Familie und dem Aufkeimen von familieninternen Auseinandersetzungen, die aus einer ungeklärten Erbnachlasssituation resultieren, wird vorgebeugt. Hier sollte jedoch unbedingt darauf geachtet werden, dass der Verkaufspreis nicht zu niedrig liegt, um nicht in den Verdacht eines Scheingeschäfts zu geraten.

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Hausverkauf und wohnen bleiben: Zeitrente oder Leibrente?

  1. Ein lebenslanges Wohnrecht ist häufig mit einer sogenannten Zeit- oder Leibrente verbunden. Das heißt, dass der Käufer einer Immobilie dem vorigen Eigentümer das Wohnrecht zusichert und im Gegenzug anstelle einer Einmalzahlung die Kaufsumme in Raten an den Wohnrechtberechtigten zahlt.
  2. Bei der Zeitrente ist der Zahlungszeitraum im Vorhinein festgelegt. Das hat zum Vorteil, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer über Planungssicherheit verfügen. Die Kaufsumme wird also in Raten an den Verkäufer ausgezahlt. In der Regel bleibt aber das Wohnrecht über den vereinbarten Zahlungszeitraum hinaus und spätestens bis zum Tod des Wohnrechtbegünstigten bestehen.
  3. Bei der Leibrente erfolgt die Zahlung der Raten hingegen bis zum Tod des Begünstigten und folgt keinem befristeten Zahlungsmodell. Dies ist in gewisser Hinsicht wie ein Glücksspiel: Je länger der Verkäufer lebt, desto teurer wird das Haus im Endeffekt für den Erwerber. Sollte der vorige Eigentümer jedoch unerwartet schnell versterben, bedeutet dies für den Käufer letztlich einen günstigen Gesamtkaufpreis der Immobilie.

In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über das lebenslange Wohnrecht bei Immobilienverkäufen. 

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