Hausverkauf in Steuererklärung angeben

Frau gibt Hausverkauf in Steuererklärung an

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen und dabei bestimmte Bedingungen nicht erfüllen, müssen Sie die Spekulationssteuer an das Finanzamt entrichten. Hier erfahren Sie, um welche Bedingungen es sich handelt, was die Steuerzahlung bedeutet und wo in der Einkommenssteuererklärung der Hausverkaufsgewinn seinen Platz hat.

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Wenn Sie Ihre Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb verkaufen und diese nicht selbst genutzt haben, müsse Sie den Verkaufserlös versteuern.

  • Wenn Sie die Immobilie hingegen mehr als 10 Jahre nach Erwerb verkaufen, ist der Gewinn für Sie als privater Verkäufer steuerfrei.

  • Falls zutreffend, geben Sie den Gewinn in der Einkommenssteuerklärung in der Anlage „SO“ an.

  • Ein zuverlässiger Makler erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis und berät Sie zur Spekulationssteuer. Hier können Sie sich einen Makler aus Ihrer Region empfehlen lassen.

Wann muss ich den Immobilienverkauf in der Steuererklärung angeben?

Für private Hausverkäufer gilt, dass der erzielte Gewinn nur unter bestimmten Bedingungen versteuert werden muss. Die sogenannte Spekulationsfrist soll verhindern, dass Sie Immobilien kaufen, nur um sie zu einem besseren Preis je nach Marktlage weiterzuverkaufen. Sie bleiben steuerfrei, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Innerhalb von fünf Jahren verkaufen Sie weniger als drei Immobilien 
  • Sie verkaufen die Immobilie 10 Jahre nach Erwerb
  • Sie verkaufen die Immobilie weniger als 10 Jahre nach Erwerb, können aber in den letzten drei Jahren die Eigennutzung nachweisen

Weitere Tipps dazu, wie Sie die Spekulationssteuer vermeiden können, finden Sie in diesem Artikel. Außerdem können Sie im Einkommenssteuergesetz weitere Informationen zur Spekulationssteuer finden, die übrigens auch für andere Wertgegenstände gilt.

Welche steuerlichen Folgen hat der Hausverkauf für mich?

Wenn Sie die Bedingungen für die Spekulationsfrist nicht erfüllen, müssen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie in der Einkommenssteuererklärung für das entsprechende Jahr angeben. Das Finanzamt berechnet entsprechend die Spekulationssteuer, deren Höhe bis zu 40 Prozent des Gewinns betragen kann. Die genaue Summe hängt von Ihrer Steuerklasse und von der Immobilie selbst ab. Hier sehen Sie eine Beispielrechnung für die Steuern beim Hausverkauf:

Verkaufspreis 200.000 Euro
abzüglich Anschaffungswert -120.000 Euro
Abzüglich Kosten wie Renovierung oder Maklergebühren -15.000 Euro
Zu versteuernder Gewinn 65.000 Euro

Bei einem persönlichen Einkommenssteuersatz von 40 Prozent Spekulationssteuer würde in diesem Fall eine Steuer von 26.000 Euro anfallen. Je mehr Kosten Sie für die Instandsetzung der Immobilie oder für den Verkauf geltend machen können, desto weniger Gewinn müssen Sie versteuern. Mehr zur Spekulationssteuer lesen Sie hier.

An welcher Stelle der Steuererklärung wird nach Immobilien gefragt?

Sollte der Gewinn aus dem Immobilienverkauf mehr als 600 Euro betragen, was fast immer der Fall ist, müssen Sie diesen im Rahmen der Spekulationsfrist versteuern, falls Sie die oben genannten Kriterien nicht erfüllen. In der Einkommenssteuererklärung nutzen Sie dafür die Anlage SO (Sonstige Einkünfte), die auch im elektrischen System ELSTER vorhanden ist. Achten Sie dabei auf die folgenden Zeil

  • Zeilen 31-40: Angaben über gekaufte, geschenkte oder ererbte Immobilien, die Sie innerhalb von 10 Jahren wieder verkaufen (Achtung: Die Spekulationsfrist beginnt mit dem Tag des ursprünglichen Kaufs der Immobilie, nicht mit dem Datum Ihrer Erbschaft)
  • Wenn Sie die erhaltene Immobilie zu eigenen Wohnzwecken nutzen möchten, sind keine weiteren Eintragungen machen
  • Zeilen 34-38: Beim Verkauf von Grundstücken, Häusern oder Wohnungen müssen Sie hier Ihren Erlös aus dem Immobilienverkauf auflisten
  • Zeile 37: Werbungskosten, die im Zusammenhang mit dem Verkauf entstanden sind
  • Zeile 38: Differenzbetrag zwischen Anschaffungs- und bereinigten Veräußerungskosten
  • Zeile 51: Angaben zu Verlustgeschäften aus dem Vorjahr, die Sie gegebenenfalls mit dem Gewinn verrechnen können
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Hinweis:

Wenn Sie als Teil einer Erbengemeinschaft eine Immobilie verkauft haben, müssen Sie als Gemeinschaft eine Steuererklärung zum Hausverkauf beim Finanzamt einreichen. Dieses teilt zunächst den Gewinn zwischen allen Erben auf, sodass Sie wissen, welchen eigenen Gewinnanteil Sie in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben müssen.

 

Mehr zum Thema „Immobilie erben“ erfahren Sie hier.

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