Markteinschätzung oder Wertgutachten?
Die Markteinschätzung dient als Verhandlungsbasis und ist kostenlos online erhältlich.
Für den Immobilienverkauf ist die Markteinschätzung meistens ausreichend.
Das Wertgutachten dient für offizielle Anlässe, etwa vor Gericht, und kostet zwischen 500 und über 1.000 Euro.
Die Markteinschätzung und das Wertgutachten unterscheiden sich hinsichtlich der Begutachtung der Immobilie, des Aufwands, der Dauer der Erstellung und der Kosten. Prinzipiell gilt:
- Der Marktwert einer Immobilie ist häufig ausreichend für den Verkauf.
- Das aufwändigere und teurere Wertgutachten, das Sie im Gegensatz zur Markteinschätzung nicht online, sondern nur durch einen Gutachter erhalten, brauchen Sie für offizielle Anlässe, etwa vor Gericht.
Die Begutachtung bei der Immobilienbewertung funktioniert anhand der Daten, die Sie online eingeben. Wie bieten Ihnen zum Beispiel eine kostenlose Immobilienbewertung an, in den Sie einfach die wichtigsten Daten eingeben. Bei einem Gutachter hingegen muss ein Sachverständiger zu Ihnen nachhause kommen. Häufig handelt es sich um einen Ingenieur oder einen Architekten. Vor der Begutachtung senden Sie diesem die Hausverkauf-Unterlagen zu und der Experte überprüft vor Ort, ob diese zutreffen und ob etwaige Mängel oder besondere Vorzüge bei der Immobilie vorliegen.
Der Aufwand für eine Immobilienbewertung im Internet ist denkbar gering. Sie benötigen die Angaben zu Ihrem Objekt und müssen die Daten dann in die Eingabemaske eintragen, was maximal 30 Minuten dauert. Für das Wertgutachten sind verschiedene Unterlagen nötig, die Sie zum Teil erst von Ämtern oder von einem Energieausweis Aussteller beschaffen müssen. Für den Termin vor Ort sind zwei bis drei Stunden einzuplanen.
Beachten Sie, dass es neben der einfachen Markteinschätzung drei verschiedene Arten von Wertgutachten gibt. Der Experte kann Ihnen nach einer kurzen telefonischen oder schriftlichen Beschreibung der Immobilie sagen, ob das Sachwertverfahren, das Vergleichswertverfahren oder das Ertragswertverfahren zu Ihnen passen.
Die Dauer der Erstellung beträgt bei der Online Markteinschätzung nur wenige Minuten. Sie erhalten Ihre Immobilienbewertung unkompliziert per E-Mail. Je nach Art des Wertgutachtens kann es andererseits mehrere Wochen dauern, bis der beauftragte Gutachter Ihnen das fertige Dokument vorlegt.
Zu guter Letzt sind die Kosten ein wesentlicher Unterschied zwischen dem Wertgutachten und der Markteinschätzung. Bei uns ist die Immobilienbewertung für Sie kostenlos. Die Wertgutachten-Kosten für ein Haus liegen bei mindestens 500 Euro für ein Kurzgutachten. Wenn Sie ein vollständiges Wertgutachten benötigen, sollten Sie mit Kosten von bis zu über 1.000 Euro rechnen. Die Kosten für das Wertgutachten hängen vom Stundensatz des Gutachters und von der Gebührenordnung ab.
Eine kostenlose Immobilienbewertung, wie wir sie Ihnen anbieten, ist die richtige Wahl, wenn Sie:
- den Wertermittlung Ihrer Immobilie für die Überprüfung der Versicherungssumme benötigen
- den Wert für die Planung Ihrer Altersvorsorge kennen möchten
- das Dokument bei der Bank vorlegen möchten, wenn diese eine aktuelle Vermögensaufstellung von Ihnen fordert oder Sie die Konditionen für eine Hypothekenfinanzierung besprechen möchten.
Am häufigsten benötigen Immobilienbesitzer die Markteinschätzung, um eine realistische Kaufpreisforderung für ihr Objekt zu entwickeln. Außerdem können Sie damit eine Wertsteigerung durch Modernisierungsmaßnahmen dokumentieren und die Kaufpreisforderung gegenüber Kaufinteressenten rechtfertigen. Es handelt sich also um eine zuverlässige Verhandlungsbasis.
In anderen Situationen hat der Immobilienwert eine wichtige rechtliche Relevanz. Es kann sogar sein, dass der Wert an sich den Gegenstand eines Rechtsstreits oder eines Gerichtsverfahrens darstellt. In diesem Fall benötigen Sie ein offizielles kurzes oder langes Verkehrswertgutachten des Objektes. Dieses muss von einem vereidigten Sachverständigen erstellt werden.
Wichtige Situationen für ein offizielles Wertgutachten:
- Erbfall: Ermittlung des Immobilienwerts zur fairen Aufteilung des Erbes
- Berechnung von Erbschafts- und Schenkungssteuer: Ermittlung des aktuellen Wertes zur eventuell nötigen Korrektur der Schätzung des Finanzamtes
- Scheidung: Ermittlung des präzisen Wertes zur Vermögensaufteilung bei Immobilien, die Teil der ehelichen Zugewinngemeinschaft sind