Seit der Energieeinsparverordnung (EnEV) aus dem Jahr 2014 ist der Energieausweis bei Immobilienverkäufen Pflicht. Er enthält sämtliche Angaben zum energetischen Zustand eines Objekts. Welche Arten eines Energieausweises es gibt, wie hoch die Kosten für die Erstellung liegen und wann die Energieausweispflicht nicht gilt, erfahren Sie hier.
Haus verkaufen ohne Energieausweis
Ein Hausverkauf ohne Energieausweis ist zum Beispiel bei denkmalgeschützten Immobilien oder bei Gebäuden mit einer Nutzfläche unter 50 Quadratmetern möglich.
Ein Energieausweis ist ab Datum der Ausstellung für zehn Jahre gültig.
Fehlt der Energieausweis oder enthält er falsche Angaben, drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 15.000 Euro.
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Der Energieausweis gibt allgemein Aufschluss über den energetischen Zustand eines Objekts. So können Kaufinteressenten einsehen, wie hoch beispielsweise der Endenergieverbrauch ist oder in welcher Energieeffizienzklasse sich das Gebäude befindet.
Eventuell erforderliche Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen zur Minimierung des Energieverbrauchs werden dem potentiellen Käufer also dank des Energieausweises direkt ersichtlich. Weitere Angaben, die auf dem Energieausweis zu finden sind, sind unter anderem:
- Gültigkeit und Registriernummer
- allgemeine Angaben zum Gebäude (Adresse, Gebäudetyp, Gebäudenutzfläche etc.)
- Baujahr des Gebäudes sowie der Heizanlage
- Anzahl der Wohnungen
- Angaben zum Aussteller des Energieausweises
- Verfahren der Berechnung (Verbrauchs- oder Bedarfsverfahren)
- Endenergiebedarf/Endenergieverbrauch des Gebäudes
- Vergleichswerte für den Endenergiebedarf/Endenergiebrauch
- ggfs. Modernisierungs- oder Sanierungsempfehlungen
- ggfs. ergänzende Erläuterungen zu den Angaben im Energieausweis
Ein Energieausweis ist im Normalfall ab dem Datum der Ausstellung insgesamt zehn Jahre gültig.
Der Energieausweis kann einerseits als Verbrauchsausweis und andererseits als Bedarfsausweis ausgestellt werden. Beide Ausweise geben zwar jeweils Auskunft über den energetischen Zustand einer Immobilie, jedoch ist unter bestimmten Bedingungen nur eine Art des Energieausweises für ein ausgewähltes Objekt zulässig.
Ein unzulässiger Energieausweis kann Immobilienverkäufern teuer zu stehen kommen. Ein nicht vorhandener oder falscher Energieausweis kann Bußgelder bis zu 15.000 Euro nach sich ziehen (vgl. § 27 EnEV). Welche Art vom Energieausweis Sie bei einem Immobilienverkauf benötigen, können Sie hier nachlesen.
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Ein Hausverkauf ohne Energieausweis ist in der Regel nicht möglich. Nur bestimmte Gebäude haben keine Energieausweispflicht. Darunter zählen
- Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50 m2,
- denkmalgeschützte Immobilien sowie
- Wohnimmobilien, deren zu erwartender Energieverbrauch unter 25 Prozent bei ganzjähriger Nutzung liegt.
Spätestens dann, wenn der Notartermin für den Beurkundung des Kaufvertrages ansteht, wird deutlich, dass ein Hausverkauf ohne Energieausweis praktisch nicht möglich ist, sofern eine Energieausweispflicht vorliegt.
Ein Notar wird ohne den zugrundeliegenden Energieausweis keinen Immobilienkaufvertrag notariell beurkunden, da in einem solchen Vertrag der Passus zum Energieausweis hinsichtlich der Mängelhaftung obligatorisch ist. Was zudem in keinem Kaufvertrag fehlen darf, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Lediglich zertifizierte Fachleute dürfen einen Energieausweis ausstellen. Zu diesem Fachkreis zählen unter anderem:
- Architekten
- Bauingenieure
- Bautechniker
- Schornsteinfeger
- staatlich anerkannte und geprüfte Techniker mit einschlägigem Ausbildungsschwerpunkt
Je nach Art des Energieausweises können die Kosten stark variieren. Der Bedarfsausweis beispielsweise ist mit etwa 400 bis 500 Euro der deutlich teurere Energieausweis. Die Kosten eines Verbrauchsausweises hingegen liegen je nach Aufwand bei etwa 50 bis 90 Euro.
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