Was kostet die Beauftragung eines Maklers beim Verkauf?


Als Verkäufer einer Immobilie zahlen Sie maximal die Hälfte der Maklerprovision. In manchen Bundesländern liegen diese Kosten sogar komplett beim Käufer. Hier erfahren Sie außerdem, welche weiteren Kosten der Hausverkauf mit sich bringt und was es mit der Reservierungsgebühr des Maklers auf sich hat.

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Je nach Bundesland zahlen Sie maximal die Hälfte der Maklerprovision.

  • Die Maklerprovision ist erst nach erfolgreichem Hausverkauf fällig.

  • Manche Makler verlangen eine Reservierungsgebühr, falls der Interessent Bedenkzeit verlangt.

  • Wenn Sie die Zehn-Jahres-Frist nicht erfüllen, müssen Sie auf den Verkaufsgewinn eine Spekulationssteuer in Höhe von etwa 40 Prozent zahlen.

  • Ein guter Makler erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis.

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Welche Kosten sollte ich beim Verkauf eines Hauses mit Makler erwarten?

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, tritt das aus der Vermietung bekannte Bestellerprinzip nicht in Kraft. Sie zahlen als Verkäufer je nach Bundesland maximal die Hälfte der Maklerprovision, was den wichtigsten Kostenpunkt für den Verkauf darstellt. In manchen Bundesländern liegen die Provisionskosten vollständig beim Käufer. In dieser Tabelle erhalten Sie einen Überblick über die Regelung der einzelnen Bundesländer. Die Prozentzahlen beziehen sich dabei auf den Verkaufspreis und beinhalten bereits die Mehrwertsteuer. 

Bundesland Maklerprovision insgesamt Anteil Käufer Anteil Verkäufer
Baden-Württemberg 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Bayern 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Berlin 7,14 % 7,14 % 0 %
Brandenburg 7,14 % 7,14 % 0 %
Bremen 5,95 % 5,95 % 0 %
Hamburg 6,25 % 6,25 % 0 %
Hessen 5,95 % 5,95 % 0 %
Mecklenburg-Vorpommern 5,95 % 3,57 % 2,38 %
Niedersachsen 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Nordrhein-Westfalen 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Rheinland-Pfalz 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Saarland 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Sachsen 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Sachsen-Anhalt 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Schleswig-Holstein 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Thüringen 7,14 % 3,57 % 3,57 %

Darüber hinaus müssen Sie mit einigen weiteren Kosten rechnen, die Sie aber mithilfe des Maklers reduzieren können. Je nach Zustand der Immobilie ist es möglich, dass Renovierungs- oder Dämmungsarbeiten in Höhe von mehreren Tausend Euro auf Sie zukommen. Wenn Ihre Immobilie hingegen in einem Top-Zustand ist, müssen Sie lediglich die Innenräume weiß streichen lassen und den Garten ein wenig pflegen.

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Falls Sie noch eine Grundschuld auf der Immobilie lasten haben, müssen Sie diese beim Notar löschen lassen, was je nach Höhe der Schuld mehrere Hundert Euro kosten kann. Die Kosten für den zum Verkauf nötigen Energieausweis belaufen sich zudem auf bis zu 500 Euro. Die anderen nötigen Dokumente sind mit Kosten von unter 100 Euro (einsehbar in den Gebührenordnungen des jeweiligen Bundeslandes) deutlich günstiger. Wenn Sie weder Maklerprovision noch Spekulationsgebühr zahlen müssen, fällt der Verkauf für Sie relativ günstig aus.

Dürfen Makler eine Reservierungsgebühr verlangen?

Wenn der Verkauf kurz vor der Tür steht, besteht die Möglichkeit, dass der Interessent um eine Bedenkzeit bittet. Schließlich handelt es sich beim Hauskauf um eine wichtige Entscheidung. Wenn der Interessent die Immobilie in der Zeit reservieren möchte, kann es beim Verkauf mit Makler sein, dass dieser eine Reservierungsgebühr verlangt. Diese stellt eine finanzielle Gegenleistung für ihn dar, denn während der Bedenkzeit stellt er seine Arbeit ein. 

Wenn der Interessent endgültig zusagt und der Kauf abgewickelt wird, zieht der Makler die Gebühr von der Maklerprovision ab. Sollte der Interessent jedoch abspringen, behält der Makler die Reservierungsgebühr ein oder zahlt nur einen Teil davon zurück.

Rechtlich gesehen kann der Makler seinen Zahlungsanspruch eigentlich nicht durchsetzen, wobei das Gesetz hier unklar ist. Für Sie als Verkäufer ist es daher sinnvoll, von Beginn an mit dem Makler zu klären, ob er diese Gebühren im Falle einer Bedenkzeit erhebt. So können Sie den Interessenten informieren und unnötigem Ärger und Kostenforderungen vorbeugen.

Verkaufen mit Makler - Ihre Vorteile

  • Guter Verkaufspreis!
    Ein guter Makler erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis.
  • Mehr Sicherheit!
    Ein guter Makler prüft die Bonität potenzieller Käufer frühzeitig.
  • Zeitersparnis!
    Ein guter Makler verkauft Ihre Immobilie schneller.

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Fällt beim Verkauf von Häusern mit Makler eine Spekulationssteuer an?

Sowohl bei Häusern als auch bei Wohnungen und anderen Immobilien, die Sie verkaufen, ist die Spekulationsfrist von Bedeutung. Diese soll verhindern, dass Sie innerhalb kurzer Zeit mehrere Immobilien erwerben und diese mit einem Gewinn veräußern, was letztendlich zu einer Spekulationsblase auf dem Markt führt.

Die Spekulationsfrist besagt, dass Sie Ihren Gewinn aus dem Hausverkauf versteuern müssen, wenn Sie die Immobilie vor weniger als zehn Jahren selbst gekauft haben. Alternativ können Sie nachweisen, dass Sie in den letzten zwei Jahren selbst in der Immobilie gewohnt haben, um die Frist zu erfüllen. Ein professioneller Makler berät Sie weiter zu diesem Thema.

Falls Sie die Spekulationsfrist jedoch nicht erfüllen können, müssen Sie Ihren Gewinn aus dem Immobilienverkauf versteuern. Die Spekulationssteuer hängt von Ihrer Steuerklasse und der Höhe des Gewinns ab. Sie sollten jedoch grob damit rechnen, 40 Prozent des Gewinns zu verlieren, wenn Sie die 10-Jahres-Frist nicht erfüllen. In diesem Rechenbeispiel sehen Sie, wie sich die Spekulationssteuer ergibt:

Berechnung Spekulationssteuer  
Verkaufspreis der Immobilie 300.000 Euro
Verkaufskosten wie Reparaturen und Energieausweis -15.000 Euro
Anschaffungskosten -255.000 Euro
Zu versteuernder Gewinn 30.000 Euro
Persönlicher Steuersatz 40 Prozent
Höhe der zu zahlenden Spekulationssteuer 12.000 Euro

Auf welche Besonderheiten beim Verkauf mit Makler sollte ich achten?

Sie sollten wissen, dass Sie den Makler nur dann bezahlen müssen, wenn er Ihre Immobilie erfolgreich verkauft. Dies gilt ebenso für den Käufer. Wenn der Hausverkauf nicht zustande kommt und der Interessent eigentlich zu 100 Prozent für die Maklerprovision aufkommen müsste, besteht keine Zahlungsverpflichtung. Jedoch kommt es auch auf den jeweiligen Maklervertrag an. Achten Sie daher gut auf Bedingungen, Ausnahmen wie die oben genannte Reservierungsgebühr und mögliche Entschädigungszahlungen an den Makler. Bei einem allgemeinem Maklerauftrag ist kein Vertrag nötig. Wir empfehlen Ihnen jedoch, dennoch auf ein Schriftstück zu bestehen, um sich unnötigen Ärger zu ersparen.

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