Maklergebühren beim Hausverkauf umgehen


Als Verkäufer einer Immobilie können Sie die Maklergebühr nicht umgehen. Denn seit dem 23. Dezember 2020 gilt die Neuregelung zur Provisionsteilung zwischen Verkäufer und Käufer. Dabei trägt der Verkäufer mindestens die Hälfte der Maklergebühr. Hier erfahren Sie, wie Sie die Maklergebühren senken können und in welchen Bundesländern welche ortsübliche Häher der Maklergebühr gelten.

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Als Verkäufer einer Immobilie müssen Sie in der Regel 50 Prozent der gesamten Maklerprovision tragen.

  • Es ist möglich, mit dem Makler eine geringere Provision auszuhandeln.

  • Ein guter Makler erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis.
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Wie kann ich die Maklerprovision umgehen?

Für über einen Makler vermietete Immobilien gilt bereits das sogenannte Bestellerprinzip. Dieses besagt, dass derjenige, der den Makler „bestellt“ (also meistens der Vermieter), auch die Gebühren in voller Höhe tragen muss. Doch beim Hausverkauf gilt dieses Prinzip aktuell noch nicht. 

Als Immobilienverkäufer müssen Sie seit der Neuregelung zur Provisionsteilung mindestens die Hälfte der Maklerprovision tragen. Denn seit dem 23. Dezember 2020 ist die Neuregelung zur Provisionsteilung gültig: "Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser". Das Gesetz besagt, dass sich Verkäufer und Käufer in der Regel die Maklergebühren teilen müssen.

Darüber hinaus können Sie mit Ihrem Makler verhandeln. Die Höhe der Courtage ist nämlich nicht gesetzlich festgelegt und mit etwas Verhandlungsgeschick lassen sich hier mindestens einige hundert Euro sparen. Je nach erzielter Verkaufssumme machen schon wenige Prozentpunkte oft einen großen Unterschied aus.

Bei den unten genannten Prozentzahlen handelt es sich um Richtwerte, die nicht überschritten werden sollten. Wenn Ihre Immobilie besonders hochwertig ist oder sich in einer sehr beliebten Wohngegend befindet, können Sie diese wahrscheinlich zu einem hohen Preis verkaufen, was auch für den Makler von Vorteil ist. Außerdem hat dieser weniger Mühe dabei, schnell Interessenten zu finden.

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In welchen Bundesländern zahlt der Verkäufer wie viel Maklergebühr?

Die deutschen Bundesländer dürfen selber festlegen, wie hoch die Maklerprovision in ihrem Gebiet ist. Sie bewegt sich normalerweise zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Verkaufspreises und beinhaltet die Mehrwertsteuer. Je nach Bundesland ist es für den Verkäufer möglich, die Maklergebühren zu umgehen. In dieser Tabelle sehen Sie, wie die ortsübliche Maklerprovision derzeit pro Bundesland geregelt ist:

Bundesland Maklerprovision insgesamt
Baden-Württemberg 7,14 %
Bayern 7,14 %
Berlin 7,14 %
Brandenburg 7,14 %
Bremen 5,95 %
Hamburg 6,25 %
Hessen 5,95 %
Mecklenburg-Vorpommern 5,95 %
Niedersachsen 7,14 % oder 4,76 - 5,95 %
Nordrhein-Westfalen 7,14 %
Rheinland-Pfalz 7,14 %
Saarland 7,14 %
Sachsen 7,14 %
Sachsen-Anhalt 7,14 %
Schleswig-Holstein 7,14 %
Thüringen 7,14 %

Übrigens müssen Sie die Gebühren als Verkäufer erst dann zahlen, wenn der Immobilienverkauf erfolgreich abgeschlossen ist. Dies ist also erst dann der Fall, wenn beide Parteien den Kaufvertrag unterzeichnet und dieser notariell beglaubigt wurde.

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